August Richter : Ein Ketzerprozess im Jahre 1903 / Anhang: 1 1/2 Monate in Stadelheim. - Selbstverlag, 1904

A(ugust) Richter [Freidenker Vereinigung München] :

Ein Ketzerprozess im Jahre 1903

Mit einem Anhang :
1 1/2 Monate in Stadelheim. – Selbstverlag, 1904

Oktav : 22 × 15 cm

Schmales Heft (Klammerheftung, korrodiert),
Der Umschlag fleckig/angestaubt;
die Blätter mäßig knittrig, sowie an den Rändern mal mehr, mal weniger stark rotgefärbt
(=Abfärbung des Umschlags).

[August Richter] : „Erster Zentralpräsident der FVS (Freigeistige Vereinigung der Schweiz) 1908. Wird 1908 anlässlich der Gründungsversammlung einer Sektion in Luzern verhaftet und wegen Gotteslästerung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. 1909 Das Urteil des Luzerner Obergerichts gegen August Richter wird vom Bundesgericht aufgehoben. Urteil vom 24. Juni 1909 „Verletzung der Glaubens- und Gewissensfreiheit durch Bestrafung wegen Gotteslästerung im Falle der Verbreitung einer Broschüre, deren Zweck es ist, darzutun, dass Gott nicht existieren könne, sofern es sich nicht etwa um eine rohe und gemeine Herabwürdigung aus unlauterem Motive handelt, welche mit der Achtung vor fremder Ueberzeugung unvereinbar ist. Keine Willkür durch Bestrafung wegen Verletzung der Sittlichkeit im Falle der Verbreitung einer für die grosse Masse des Volkes bestimmten Schrift über empfängnishindernde Mittel. Unzulässigkeit der Anwendung einer vom Gesetze nur für „besonders schwere Fälle“ vorgesehenen Strafe (Gefängnis), sofern sich ergibt, dass die in Frage stehende Schrift den Gegenstand im allgemeinen sachlich und ernsthaft behandelt und übrigens den Vermerk trägt, sie solle nicht in die Hände von Kindern gegeben werden. – Im Dezember 1909 erkrankte August Richter an Verfolgungswahn, er fürchtete den Papst und die Ultramontanen, und musste ins Burghölzli eingeliefert werden, von wo er als Deutscher nach einem bayrischen Irrenhaus bei München überführt wurde. Dort ist er im August 1914 gestorben. (Artikel von Walter Nelz in FD 1956/3)“ – siehe Webseite der Freidenker Vereinigung der Schweiz).

Von größter Seltenheit :
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145 EUR